Bei medizinischer Notwendigkeit erhalten Kinder und Jugendliche, die Zahnspange bzw. Zahnregulierung benötigen, einen erhöhten Zuschuss für kieferorthpädische Behandlungen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, über die wir Sie gerne informieren. Eine Frühbehandlung ist bei extremen Fehlstellungen von Zähnen oder Kiefer bereits vor dem zehnten Lebensjahr möglich, die Hauptbehandlung findet meist zwischen 12 und 18 Jahren statt.
DDr. Werner Baudisch berät Sie gerne ausführlich.
Seit 1.7.2015 gibt es in Österreich die sogenannte „Gratiszahnspange“. Natürlich ist die kieferorthopädische Behandlung nicht geschenkt. Jeder Steuerzahler zahlt dazu seinen Beitrag. Wir informieren Sie hier über diese Sozialleistung.
Was ist die neue Leistung und wer bekommt sie?
Zur neuen Leistung gehört neben der kostenlosen kieferorthopädischen Beratung und Feststellung des Schweregrades folgendes:
Was heißt medizinisch notwendig?
Der Grad der Fehlstellung wird anhand eines internationalen Index (IOTN – Index of Orthodontic Treatment Needs) festgestellt. Dieser Index nimmt eine Einteilung in die Schweregrade IOTN 1 bis 5 vor. Bei einer Fehlstellung des Schweregrades 4 oder 5 besteht jedenfalls eine medizinische Notwendigkeit und somit ein Anspruch auf die neue Kassenleistung.
Was geschieht bei einer Fehlstellung, die geringer ist als IOTN 4 oder 5?
In diesem Fall ist eine „Gratis-Zahnspange“ nicht möglich.
Erfüllt mein Kind die Voraussetzungen für eine „Gratis-Zahnspange“?
Bitte vereinbaren Sie diesbezüglich einen Beratungstermin! Wir beurteilen die gesetzliche Behandlungsbedürftigkeit nach IOTN!
Gibt es auch Leistungen aus dem Unterstützungsfonds?
Wenn die OÖGKK die gesamten Kosten für die Zahnspange übernimmt, fallen keine Selbstbehalte an. Wer die Voraussetzungen für die „Gratis-Zahnspange“ nicht erfüllt, kann einen Antrag auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der OÖGKK stellen, der individuell geprüft wird.
Kosten für die kieferorthopädische Behandlung
Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18.Lj. kann unter bestimmten Voraussetzungen ein großer Teil der Behandlungskosten übernommen werden.
Wird ein Wahlkieferorthopäde in Anspruch genommen, ist vor Behandlungsbeginn eine Bewilligung beim KVT (Krankenversicherungsträger) einzuholen.
Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe von 80% jenes Betrages, den die Kasse bei Inanspruchnahme eines/einer Vertragskieferorthopäden/Vertragskieferorthopädin für dieselbe Leistung hätte aufwenden müssen (nicht 80% der Rechnungssumme).
Die Behandlungskosten kann man nicht pauschal angeben.
Grundsätzlich gilt: je komplizierter, umso teurer. Bei uns sind kleinste Einzelzahnkorrekturen mit Alignern bereits ab wenigen Hundert Euro möglich.
Komplexe Fälle können jedoch auch die 7000.- Euro Grenze übersteigen.
Nach einem detaillierten Beratungsgespräch kann ich Ihnen einen genauen Kostenvoranschlag über die gesamte Behandlungszeit geben.
Ihr DDr. Werner Baudisch
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen bereits geholfen zu haben. Für alle Ihre weiteren Fragen sind wir gerne da, rufen Sie uns an!